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Gericht: Unglücksfahrer konnte eigene Fahruntüchtigkeit nicht bemerken
Kein Schmerzensgeld bei Unfall mit Schlaganfall-Patienten
Das Amtsgericht Celle, vor dem die Frau ihren Anspruch einklagen wollte, schloss sich dieser Auffassung an: Ein Gutachter bescheinigte dem Rentner, dass der Schlaganfall bereits vor Antritt der Fahrt passiert war. Dies habe sich unter anderem darin gezeigt, dass der Mann nicht mehr in der Lage gewesen sei, sich selbstständig anzuziehen. Durch den Schlaganfall habe er unter Raumwahrnehmungsstörungen gelitten - mit der Folge, dass er von seiner Umwelt nur noch die Hälfte mitbekam. Er sei zudem nicht fähig gewesen, seine eigenen Einschränkungen selbst zu bemerken. Damit habe er zwangsläufig nicht wahrnehmen können, dass seine Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt war. Ein bewusstes schuldhaftes Verhalten sei ihm deshalb nicht vorzuwerfen. Die Schmerzensgeldforderung wurde daher als nicht begründet abgewiesen
Der ARCD, der das Urteil mitteilte, kritisierte, der geschädigten Frau sei keine Gerechtigkeit widerfahren, auch wenn das Urteil rein juristisch korrekt sein möge. Manchmal, so der ARCD, scheine Justitia wirklich blind zu sein.











