archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Autobauer bestreitet neuerdings Gesetzesverstoß
VW-Abgasskandal: Rückruf für 1,6 TDI startet

Volkswagen
Im Zuge der Umsrüstung montiert VW bei den
1,6 TDI einen sog. Strömungsgleichrichter im Ansaugtrakt
Die Umrüstung bei dieser Hubraumvariante erfordert anders als bei den kleineren und größeren Motoren nicht nur ein Software-Update, sondern darüberhinaus die Montage eines sogenannten Strömungsgleichrichters vor dem Luftmassenmesser. Die Umsetzung soll weniger als eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Die betroffenen Kunden werden schriftlich benachrichtigt, sie bekommen einen Ersatzwagen oder ein vergleichbares Mobilitätsangebot.
Damit umfasst der Rückruf nun alle drei Hubraumstufen des Motors mit der Skandal-Abgassoftware, nicht jedoch alle Varianten der jeweiligen Aggregate. So liegt beispielhaft für die 177-PS-Version des 2,0 TDI im Passat nach wie vor keine Freigabe vor. Auch kann die Freigabe vom Getriebetyp abhängen.
"Das KBA hat uneingeschränkt bestätigt, dass mit der Umsetzung der technischen Lösungen für diese Modelle keine nachteiligen Veränderungen der Verbrauchswerte, Leistungsdaten und Geräuschemissionen verbunden sind", heißt es bei Volkswagen. Eine ausdrückliche Garantie will VW dafür aber weiterhin nicht übernehmen.
Umrüstung nicht mehr zwingend bei Werkstattaufenthalt
Bisher wurden Fahrzeuge in den VW-Werkstätten bei einem Kundendienst-Termin obligatorisch mit der neuen Software versorgt.
Inzwischen aber können Kunden sich dies ausdrücklich verbitten, eine Unterschrift in der Werkstatt genügt. Dies ist
interessant für all jene, die technische und/oder juristische Nachteile durch die Umrüstung befürchten. Sie umgehen dadurch
den Konflikt des aus juristischer Sicht eher abzulehnenden Updates mit der Notwendigkeit von Kundendiensten etwa vor dem Hintergrund
einer bestehenden Anschlussgarantie.
VW bestreitet Gesetzesverstoß
Obwohl der Autobauer bisher den als #Dieselgate bekannt gewordenen Skandal eingestanden und sich öffentlich entschuldigt hatte, heißt
es neuerdings aus Wolfsburg, man habe nicht gegen Gesetze verstoßen. Auf Anfrage des Rechercheverbundes von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR
erklärte das Unternehmen, die Software stelle "keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar". Offenbar will sich VW mit dieser
auch von anderen Herstellern genutzten Argumentation der - angeblich - zulässigen Reduzierung der Abgasreinigung, wenn dies zum
Schutz des Motors notwendig ist, vor Schadenersatzforderungen europäischer Kunden schützen.











