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Club sieht Drohnen als mögliche Absturzursache schwerer Helikopter
ADAC: Drohnen gefährden Rettungshubschrauber

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Der ADAC sieht solcherart ferngesteuerte Quadrocopter
("Drohnen") als Gefahr für seine Rettungshubschrauber
Nach Ansicht des ADAC sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu unbemannten Luftsystemen, gerade im Hinblick auf die Entwicklungen in diesem Bereich, nicht ausreichend. Vor allem Neueinsteiger in das Hobby sollten sich vor Inbetriebnahme über die geltenden Bestimmungen informieren. So dürfen nur Modelle unter fünf Kilogramm ohne spezielle Erlaubnis aufsteigen, zwischen fünf und 25 Kilogramm bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtlandesbehörde. Wer eine Drohne steuert, braucht eine gesonderte Halterhaftpflichtversicherung. Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Der ADAC fordert ein verpflichtendes Anti-Kollisionslicht als Standardausrüstung.
Für die Außenkontrolle von Hochhäusern oder spektakuläre Luftaufnahmen werden ferngesteuerte Multikopter mit integrierter Funkkamera, umgangssprachlich Drohnen genannt, von Profis schon lange eingesetzt. Seit diese Fluggeräte erschwinglich geworden sind, nutzen sie auch immer mehr Hobby-Piloten. Die Bandbreite reicht von kleinen Spielzeugen für den Flug durchs heimische Wohnzimmer bis zu mehreren tausend Euro teuren High-Tech-Geräten.











