Die Nachrüstung von Partikelfiltern in ältere Diesel-Pkw wird jetzt wieder staatlich gefördert. 260 Euro
schießt der Bund bei, doch Interessenten sollten nicht zu lange überlegen.
ZDK
Die Rußfilter-Nachrüstung für ältere Diesel-Pkw wird
2015 wieder finanziell bezuschusst. Wer schnell ist, kann sich 260 Euro sichern
Die Bundesregierung wird die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in älteren Diesel-Pkw 2015 mit 260 Euro pro
Fahrzeug fördern. Insgesamt stellt der Bund 30 Millionen Euro zur Verfügung, geht aus der jetzt im Bundesanzeiger
veröffentlichten Förderrichtlinie hervor.
Damit sind etwa 115.000 Nachrüstungen möglich. Wer das Angebot in Anspruch nehmen will, kann ab 1. Februar einen entsprechenden
Antrag online beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in der
Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 eingebaut werden, doch sollten Autofahrer möglichst zeitnah aktiv werden:
Nach 2009 und 2010 hatte der Bund auch 2012 und 2013 Millionenbeträge bereitgestellt, die teilweise schon vor Jahresende
verbraucht waren: Das Geld wird nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben - und auch nach der Maxime
"erst nachrüsten, dann den Antrag stellen". Eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel gibt es
auf der BAFA-Website.
Ein Partikelfilter kann in allen Werkstätten nachträglich eingebaut werden, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen.
Die Werkstätten bestätigen die Umrüstung mit einer Abnahmebescheinigung. Förderfähig ist die Nachrüstung in Pkw, die erstmalig vor
dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009.
Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist.