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Gericht: Beide Unfall-Beteiligten haften je zur Hälfte
Wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig ein drittes überholen wollen
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Auf einer Landstraße fuhr ein landwirtschaftliches Gespann mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Ihm folgten drei Fahrzeuge, die wegen der durchgezogenen Mittellinie nicht überholen durften. Als das Überholverbot aufgehoben war, scherte der Letzte in der Kolonne aus und beschleunigte auf etwa 80 km/h. Dummerweise entschloss sich der vor ihm Fahrende in fast demselben Moment ebenfalls zu einem Überholmanöver, und es kam zum Crash.
Die Sache ging vor Gericht, und das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass beide Unfallbeteiligten für den Schaden je zur Hälfte aufzukommen hätten. Sie trügen beide Schuld an dem Zusammenstoß (Urteil vom 26.07.2001,












