archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Ferienreiseverordnung verbannt Brummis samstags von den Autobahnen
Lkw-Fahrverbot zur Urlaubszeit wieder vor dem Start
![]() | |
| Lkw-Fahrverbot zur | Fotolia / digitalstock |
| Stauvermeidung an Samstagen im Sommer | |
Die Maßnahme sei im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs "erforderlich", heißt es beim Bundesverkehrsministerium (BMVBS). Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlaste man die Straßen, erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Wer jetzt in den "wohlverdienten" Sommerurlaub starte und für die Reise das Auto wähle, solle sich dennoch früh informieren, wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen sei.
Betroffen von dem Fahrverbot ist nicht das gesamte Autobahnnetz. Das Verbot bezieht sich auf einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der 1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der BMVBS-Website heruntergeladen werden kann.
Das Lkw-Fahrverbot in der Sommerzeit ist keine rein deutsche Erscheinung. Auch Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen und Tschechien kennen ähnliche Regelungen.












