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Gericht: Vertragsaufhebung bei Neubestellung kann vereinbart sein
Zur Frage der vorzeitigen Aufhebung eines Leasingvertrages
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Eine Kundin schloss mit einem Autohersteller Leasingverträge über zwei Fahrzeuge ab. Bevor die vereinbarte Laufzeit vorüber war, bestellte sie einen weiteren Wagen. Allerdings unter der Bedingung, dass der Hersteller die beiden Autos aus den laufenden Verträgen zurücknehme. Sie vermerkte dies auch auf dem Bestellformular. Das Unternehmen bestätigte die Bestellung schriftlich.
Später wurde der Neuwagen durch einen Vertragshändler geliefert. Dieser nahm zunächst auch die beiden älteren Fahrzeuge zurück. Doch das Mutterunternehmen war damit nicht einverstanden und verklagte die Kundin darauf, weiter Leasingraten für die beiden Autos zu bezahlen. Eine vorzeitige Rücknahme der geleasten Fahrzeuge sei nicht vereinbart gewesen.
Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig gaben der Kundin Recht (Urteil vom 05.03.2001,












