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Tipps vom TÜV: Was bei Verwendung von Saisonkennzeichen zu beachten ist
Bei Saisonkennzeichen auf HU-Termin achten
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Auch bei Saison- | © TÜV Nord Gruppe | |
| kennzeichen: HU-Termin nicht vergessen! | ||
Der Zeitraum der Zulassung wird auf dem Nummernschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Strich kennzeichnet den Monat des Beginns des Zulassungszeitraums, die untere Ziffer gibt das Ende an. Dabei muss es sich um mindestens zwei, höchstens elf Monate handeln. Der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende des Zeitraums der letzte Tag des eingeprägten Monats.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur während des Zulassungszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Außerhalb des Zeitraums darf es auch nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt sein. Gleichzeitig ist das Fahrzeug nur während des Zulassungszeitraums versichert und versteuert. Der Betrieb des Kraftfahrzeugs mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums wird mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten im Flensburger Zentralregister geahndet. Fahranfängern droht während der Probezeit außerdem eine Nachschulung.
Auch Kraftfahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen regelmäßig zur Haupt- und Abgasuntersuchung, die der TÜV und andere zugelassene Überwachungsorganisationen vornehmen. Bei Fahrzeugen, bei denen diese Untersuchungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig werden, sind diese Prüfungen im ersten Monat des nächsten Zulassungszeitraums nachzuholen.












