archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
Neue Bestimmung ab Janaur 2013
Frankreich: Reflektierende Kleidung für Motorradfahrer
Die Bekleidung muss nicht von vornherein reflektieren. Auch eine zusätzliche Armbinde in ausreichender Größe ist beispielsweise zulässig. Das Material muss nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von den französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Das reflektierende Material muss für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am Oberkörper getragen werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden laut ADAC mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet.











