Autofahrern nach Ungarn kann in der kalten Jahreszeit die Einreise verweigert werden, wenn sie keine Schneeketten
im Fahrzeug mitführen. Eine entsprechende Verkehrsbestimmung wurde bereits im Mai dieses Jahres erlassen, wie
der ADAC mitteilte. Danach
müssen Autofahrer während der Wintersaison Schneeketten stets griffbereit haben, um auch bei starkem Schneefall
die Fahrt fortsetzen zu können. Mit angelegten Schneeketten darf auf Ungarns Straßen - wie in den meisten
Alpenländern auch - nicht schneller als mit 50 km/h gefahren werden.
Vorgeschrieben sein können Schneeketten beziehungsweise Winterreifen aber auch bei Fahrten in die Alpen oder in
sonstige Wintersportgebiete. Dies gilt insbesondere für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für
Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol
angezeigt. Im einzelnen sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Österreich
Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber
auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen
Fahrzeuge mit Winterausrüstung" sagt, dasss entweder Schneeketten oder Winterreifen erforderlich sind.
Schweiz
Es besteht keine Winterreifenpflicht, bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen werden
Winterreifen jedoch empfohlen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kann der Schädiger mithaften.
Italien
Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte vorübergehend angeordnet werden.
Frankreich
Auf Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder
es vorschreiben.
Tschechien
Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.
Skandinavische Länder
In Finnland besteht auf allen Straßen Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier
eine Mindestprofiltiefe von drei Millimeter haben und als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch
Ganzjahresreifen (M + S) genügen den Anforderungen. In Norwegen und Schweden ist Winterbereifung für ausländische
Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben.
Deutschland
In Deutschland ist man nicht verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren. Wer mit Sommerreifen einen Unfall
verursacht, für den kann es allerdings versicherungsrechtliche Probleme geben. Schneeketten müssen auch in
Deutschland dort angelegt werden, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen Zeichen 268 der StVO) darauf hinweist.