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Mit ADAC-Übersicht der Bestimmungen in weiteren Ländern
Ungarn: Mitführen von Schneeketten ist Vorschrift
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Vorgeschrieben sein können Schneeketten beziehungsweise Winterreifen aber auch bei Fahrten in die Alpen oder in sonstige Wintersportgebiete. Dies gilt insbesondere für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Im einzelnen sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Österreich
Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" sagt, dasss entweder Schneeketten oder Winterreifen erforderlich sind.
Schweiz
Es besteht keine Winterreifenpflicht, bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen werden Winterreifen jedoch empfohlen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kann der Schädiger mithaften.
Italien
Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte vorübergehend angeordnet werden.
Frankreich
Auf Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder es vorschreiben.
Tschechien
Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.
Skandinavische Länder
In Finnland besteht auf allen Straßen Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier eine Mindestprofiltiefe von drei Millimeter haben und als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahresreifen (M + S) genügen den Anforderungen. In Norwegen und Schweden ist Winterbereifung für ausländische Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben.
Deutschland
In Deutschland ist man nicht verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren. Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, für den kann es allerdings versicherungsrechtliche Probleme geben. Schneeketten müssen auch in Deutschland dort angelegt werden, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen Zeichen 268 der StVO) darauf hinweist.












