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Donnerstag, 28. März 2024
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ADAC: Einfuhrvorschriften gelten weiter

Schengen-Abkommen: Jetzt ohne Paßkontrollen nach Skandinavien

EU-Flagge Ab kommenden Sonntag, 25. März 2001, verzichten die fünf skandinavischen Länder Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen und Island auf Passkontrollen an den Grenzen. Die nach den Erfahrungen des ADAC oft zeitraubenden Grenzaufenthalte fallen jetzt weg, weil ab sofort auch für diese Länder das Schengener Abkommen gilt. Dem 1995 in Kraft getretenen Abkommen gehören bereits Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich sowie Portugal und Spanien an. In den Schengen-Staaten wird auf alle Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen an den gemeinsamen Grenzen verzichtet.

Das Schengen-Abkommen macht das Mitführen von Pass oder Personalausweis jedoch nicht überflüssig. Wer ohne Papiere - der Führerschein oder ein anderer Lichtbildausweis wird als Dokument nicht anerkannt - im Land angetroffen wird, dem drohen empfindliche Geldbußen und Schwierigkeiten mit den Behörden.

Der Wegfall der Personen- und Fahrzeugkontrollen bedeutet aber nicht, dasss die bestehenden Zollvorschriften aufgehoben werden. So gelten nach wie vor die harten Einfuhrbestimmungen für Alkoholika in die Nicht-EU-Länder Norwegen und Island und die nicht minder strengen Vorschriften für die Mitnahme von Hund und Katze nach Norwegen und Schweden.

Unabhängig von den neuen Bestimmungen müssen Autoreisende derzeit an fast allen europäischen Ländergrenzen mit Verzögerungen und verlängerten Abfertigungszeiten rechnen. Der Grund: Aus Furcht vor einer Ausweitung der bisher in Großbritannien und Frankreich ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche werden mitgeführte Lebensmittel streng kontrolliert. Auch Desinfektionsmaßnahmen können durchgeführt werden.
text  Hanno S. Ritter
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