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ADAC nennt Details der Handhabung in den Alpenländern / Schneeketten empfehlenswert
Straßen im Alpenraum: Streupflicht oft eingeschränkt
- Deutschland: In geschlossenen Ortschaften beschränkt sich die Streupflicht auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Solche sind beispielsweise Gefällstrecken, Straßeneinmündungen und auffallende Verengungen. Außerorts muss bei Glätte nur an besonders gefährlichen Straßenabschnitten gestreut werden.
- Österreich: Die Streupflicht von Bund, Ländern und Gemeinden hängt von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße ab. Auf weniger befahrenen Nebenstrecken ist auch hier aus Gründen des Umweltschutzes nur selten mit gestreuten Straßen zu rechnen.
- Schweiz: Bei den Eidgenossen gelten für die Streupflicht ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland.
- Frankreich: Auf Nationalstraßen sowie auf Departements- und kommunalen Straßen besteht zwar eine allgemeine Streupflicht, in der Praxis wird man allerdings nicht überall gestreute Verkehrswege vorfinden.
- Italien: Die Autofahrer müssen davon ausgehen, dasss die Straßen nicht oder nur unzureichend gestreut sind. Man sollte hier seine Fahrweise besonders vorsichtig den winterlichen Straßenverhältnissen anpassen.











