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Gericht wertet Verhalten als grob fahrlässig
Wettrennen auf der Autobahn - Kaskoversicherung zahlt keinen Pfennig
Eine rasante Wettfahrt, die sich zwei übermütige Männer auf der Autobahn lieferten, fand durch den heftigen Crash eines
der beiden Kontrahenten eine vorzeitige Entscheidung: Verlierer im doppelten Sinne war der Fahrer des verunglückten
Wagens. Obwohl der Möchtegern-Schumi eine KFZ-Kaskoversicherung abgeschlossen hatte, blieb er auf seinem Schaden sitzen.
Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung mit der Begründung, der Mann habe den Unfall grob fahrlässig
verursacht. Aus diesem Grunde sei sie ihm gegenüber von ihrer Leistungspflicht befreit.
Der verhinderte Rennfahrer suchte daraufhin gerichtliche Hilfe. Das OLG Köln (Urteil vom 16.05.2000,
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