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Vorschrift in den meisten Alpenländern / Geldbußen drohen
ADAC: Immer mit Licht in Tunnels fahren
Schweiz
In der Schweiz muss selbst in Tunnels mit Längen unter 100 Metern mit Abblendlicht gefahren werden. Das gilt bei den Eidgenossen auch für die sogenannten Galerien. Dies sind Tunnels mit fensterartigen Öffnungen zur Talseite.
Frankreich
Frankreich schreibt in Tunnels und Galerien ebenfalls immer Abblendlicht vor.
Italien
In Italien sind Kraftfahrer nur dann verpflichtet, das Fahrlicht einzuschalten, wenn die Tunnels nur spärlich beleuchtet sind. In gut beleuchteten Tunnels genügt das Standlicht. Hinweis: In Deutschland ist das Fahren mit Standlicht grundsätzlich nicht erlaubt!
Österreich
In Österreich gelten ebenso wie in Deutschland bei Tunnel-Fahrten keine ausdrücklichen Beleuchtungsvorschriften. Wenn die Lichtverhältnisse in den Röhren nicht ausreichend sind, muss aber auch hier das Fahrlicht eingeschaltet sein. Der ADAC empfiehlt dies aus Sicherheitsgründen in allen Tunnels.
Wer gegen die in den Ländern geltenden Beleuchtungsvorschriften verstößt, hat mit einer nicht gerade niedrigen Geldbuße zu rechnen. In der Schweiz müssen Autofahrer, die in beleuchteten Tunnels ganz ohne Licht unterwegs sind, 60 Franken (rund 79 Mark) berappen. 40 Franken (rund 53 Mark) sind fällig, wenn lediglich das Standlicht eingeschaltet ist. In Frankreich sind Autofahrer, die blind in beleuchtete Tunnels fahren, mit mindestens 150 Francs (rund 45 Mark) dabei. Wer in Italien vergisst, die Fahrzeugbeleuchtung in Tunnels einzuschalten, wird mit mindestens 60.000 Lire (rund 60 Mark) zur Kasse gebeten.
Insgesamt gilt, wie immer: Ob Sie genug sehen, spielt keine Rolle. Schalten Sie das Licht an, damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden. Auch Sekunden können insoweit wichtig sein. Mit Licht zu fahren bringt keinerlei Nachteile.











