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Festveranstaltung zum 50-jährigen Bestehen des B.A.D.S.
Alkohol am Steuer eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr
ie Zahl der Alkoholunfälle hat sich in den letzten 25 Jahren fast halbiert, jedoch stellt Alkohol im Straßenverkehr nach wie vor eine der Hauptunfallursachen dar. "Es ist daher notwendig, dasss das Thema Alkohol und Drogen im Straßenverkehr auf der Tagesordnung aller Verantwortlichen bleibt", unterstrich Elke Ferner. Deshalb habe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Rechtsfolgen der bisherigen 0,8-Promilleregelung bereits ab 0,5 Promille angewandt werden. Mit dieser Änderung soll das Nebeneinander der 0,5- und 0,8-Promilleregelung beseitigt und eine verständliche Regelung eingeführt werden, die dem Kraftfahrer die Bedeutung und die Gefährlichkeit des Fahrens unter Alkohol klar vor Augen führt.
Verstöße ab 0,5 Promille werden künftig mit 4 Punkten bewertet, bei erstmaligem Verstoß wird zudem eine Geldbuße in Höhe von 500 Mark sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Ziel der Regelung ist, alkoholbedingte Unfälle weiter zu reduzieren und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.











