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Versicherungsbetrug kann teuer zu stehen kommen
Versicherung gelinkt - Schadensersatz verspielt
Für nur 32.000 Mark erwarb ein deutscher Autoliebhaber eine re-importierte Nobelkarosse aus der EG. Seine Freude über das Schnäppchen währte jedoch nicht lang. Das edle Stück wurde ihm kurz nach dem Erwerb gestohlen. Pflichtgemäß meldete der Geschädigte den schmerzlichen Verlust seiner Versicherung. Als er allerdings den Kaufpreis des Fahrzeugs beziffern sollte, hatte die Ehrlichkeit ein Ende: Er benannte den höheren Listenpreis des Pkw in Höhe von 40.500 Mark.
Im nachfolgenden Prozess kam die Wahrheit ans Licht. Pech für den unehrlichen Versicherten: Das Oberlandesgericht Hamm entschied in dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall
Das OLG Hamm kam im Urteil zu dem Schluss, dasss unrichtige Angaben zum Kaufpreis generell geeignet seien, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden. Dies führe zu dessen Leistungsfreiheit, unabhängig davon, ob die Interessen tatsächlich beeinträchtigt wurden oder nicht.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)











