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Freitag, 26. April 2024
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Bei stockendem Verkehr trotz Grünlicht besser nicht in Kreuzung einfahren

Bei Grün gefahren und trotzdem schuld

Die Verkehrsdichte auf deutschen Straßen nimmt weiter zu. Vor allem in den Stoßzeiten wälzen sich wahre Blechlawinen über die Autobahnen und durch die Innenstädte. Besonders auf vielbefahrenen Kreuzungen kann es zu Problemen kommen, wenn sich dort der Verkehr staut. Dies musste auch eine Hamburger Autofahrerin erfahren, die im Zentrum der Hansestadt in eine unangenehme Situation geriet: Die Frau war bei grüner Ampel über die Haltelinie gefahren, konnte die Kreuzung aber wegen des stockenden Verkehrs nicht direkt passieren. So hielt sie vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich an und wartete, bis sich die Fahrzeuge vor ihr in Bewegung setzten und sie weiterfahren konnte. Inzwischen war die Ampel hinter ihr aber schon wieder auf Rot gesprungen und der Querverkehr setzte ein. Es kam zum Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg gab der Autofahrerin die Schuld an dem Unfall (Urteil vom 18.02.2000, - 14 U 266/98 -). Sie hätte beim erneuten Anfahren damit rechnen müssen, dasss die Ampel hinter ihr wieder auf Rot geschaltet habe. Der andere Unfallbeteiligte, so die Richter, habe dagegen darauf vertrauen dürfen, dasss das für ihn geltende Grünlicht von anderen Verkehrsteilnehmern beachtet würde.

Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Rufnummer 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)
text  Hanno S. Ritter
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