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Schuld, obwohl eigentlich unschuldig
Eine 80jährige Rentnerin hatte es beim Überqueren einer Straße versäumt, nach links zu sehen, bevor sie die Fahrbahn betrat. Sie wurde von einem vorbeifahrenden Pkw erfasst und erheblich verletzt. Das Unfallopfer klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - und bekam Recht. Zwar hätte die Rentnerin nicht auf die Fahrbahn treten dürfen, ohne sich zu vergewissern, dasss die Straße frei war. Die Autofahrerin, so die Richter, habe die alte Dame aber gesehen und hätte sich darauf einstellen müssen, dasss sie sich beim Überqueren der Straße unsicher verhalten könnte. Bei alten Menschen müsse grundsätzlich mit falschen Reaktionen gerechnet werden. Autofahrer seien verpflichtet, nicht nur langsam und vorsichtig zu fahren, sondern zudem bremsbereit zu bleiben, wenn sie betagte Verkehrsteilnehmer am Straßenrand entdeckten. Hätte die Autofahrerin sich entsprechend verhalten, so hätte sie nach Ansicht der Richter rechtzeitig anhalten und den Unfall somit verhindern können.
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