Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 29. März 2024
Schrift: kleiner | größer
Lesezeit: ~ 1 Minute

Schuld, obwohl eigentlich unschuldig

Ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, weil sie Verkehrssituationen oft nicht richtig einschätzen können und langsamer reagieren als junge Personen. Aus diesem Grund trifft Autofahrer die Pflicht, auf betagte Verkehrsteilnehmer besondere Rücksicht zu nehmen. Selbst wenn Senioren einen Verkehrsunfall selbst verschulden, haftet der Kraftfahrer nämlich oft für den Schaden, wie ein vom Oberlandesgericht Hamm entschiedener Fall zeigt (Urteil vom 10.08.1999, - 9 U 42/99 -).

Eine 80jährige Rentnerin hatte es beim Überqueren einer Straße versäumt, nach links zu sehen, bevor sie die Fahrbahn betrat. Sie wurde von einem vorbeifahrenden Pkw erfasst und erheblich verletzt. Das Unfallopfer klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - und bekam Recht. Zwar hätte die Rentnerin nicht auf die Fahrbahn treten dürfen, ohne sich zu vergewissern, dasss die Straße frei war. Die Autofahrerin, so die Richter, habe die alte Dame aber gesehen und hätte sich darauf einstellen müssen, dasss sie sich beim Überqueren der Straße unsicher verhalten könnte. Bei alten Menschen müsse grundsätzlich mit falschen Reaktionen gerechnet werden. Autofahrer seien verpflichtet, nicht nur langsam und vorsichtig zu fahren, sondern zudem bremsbereit zu bleiben, wenn sie betagte Verkehrsteilnehmer am Straßenrand entdeckten. Hätte die Autofahrerin sich entsprechend verhalten, so hätte sie nach Ansicht der Richter rechtzeitig anhalten und den Unfall somit verhindern können.

Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Rufnummer 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)
text  Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
Sie befinden sich im Archiv. Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.