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Lichthupe - (k)ein Mittel der Verständigung
Eine Linksabbiegerin war in eine Kreuzung eingefahren, nachdem ihr ein entgegenkommendes, vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug ein Signal mittels Lichthupe gegeben hatte. Es kam zum Crash. Die Linksabbiegerin verlangte von der Fahrerin des entgegenkommenden Wagens Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie argumentierte, diese habe durch Lichthupensignale auf ihr Vorfahrtsrecht verzichtet. Das OLG urteilte anders. Die Fahrerin habe keinesfalls auf ihr Vorfahrtsrecht verzichtet. Ein Verzicht müsse unmissverständlich angezeigt werden. Hieran seien im Interesse der Verkehrssicherheit hohe Anforderungen zu stellen. Allein die Betätigung der Lichthupe reiche dafür nicht aus. Sie sei ein allgemeines Warnzeichen und könne auch anders verstanden werden, zum Beispiel als Warnung für eingeschaltetes Fernlicht.
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