Testbetrieb in neun Städten bis 2020
Pilotversuch: Grünpfeil nur für Radfahrer
Der ursprünglich aus Ostdeutschland stammende grüne Pfeil an Ampeln hat sich nicht durchgesetzt. Entsprechend ist eine Neuregelung
geplant, die das legale Rechtsabbiegen bei Rot möglicherweise nur für Fahrräder erlauben wird. Ein Pilotversuch ist jetzt gestartet.
BASt
Grünpfeil nur für Fahrradfahrer:
Pilotversuch in neun Städten gestartet
Trotz roter Ampel nach rechts abbiegen dürfen - die Idee des Grünpfeils erscheint sinnvoll. Doch die 1994 eingeführte Regelung fristet nach wie
vor ein Mauerblümchendasein, weil die Behörden sie kaum umsetzen, die Autofahrer sie nicht kennen, nicht bemerken oder ihre Ausgestaltung nicht beachten,
was gefährlich ist.
Trotz oder gerade wegen dieses Zustands soll die bislang nur für den rechten Fahrstreifen einer Straße geltende Regelung mit einer zurzeit laufenden Novelle
der StVO auf am rechten Fahrbahnrand gelegene Radfahrstreifen sowie baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) initiiert nun im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums einen Pilotversuch, um zu untersuchen, ob es unter Aspekten der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die
Grünpfeilregelung in ausgewählten Fällen auf den Radverkehr zu beschränken.
In den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart werden deshalb an ausgewählten Kreuzungen entsprechende
Verkehrszeichen angebracht. Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts
abgebogen werden, wenn Andere dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist nur, dass dies durch den Zusatz ausschließlich Radfahrern gestattet ist.
Im Jahr 2020 soll auf Basis der gewonnenen Erfahrungen beschlossen werden, ob die StVO entsprechend angepasst wird.