EU-Harmonisierung bringt »Gefährlicher Mangel«
Zusätzliche Mangelkategorie bei der Hauptuntersuchung
Eine fünfte Mangelkategorie gibt es demnächst bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge. Auch sonst ändert
sich manches – doch es handelt sich für Autofahrer in erster Linie um Formalien.
Dekra
Bei der Hauptuntersuchung gibt es künftig
nicht nur "erhebliche", sondern auch "gefährliche" Mängel
Zum 20. Mai 2018 stehen Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Die Vorgaben einer EU-Richtlinie werden zu diesem Datum
in nationales deutsches Recht umgesetzt, erklärt die Überwachungsorganisation DEKRA.
Wichtigste erkennbare Neuerung ist eine zusätzliche Mangelkategorie. Zu den bisherigen Kategorien "Ohne Mangel", "Geringer Mangel",
"Erheblicher Mangel" und "Verkehrsunsicher" kommt die zusätzliche Einstufung "Gefährlicher Mangel". Dieses Prüfergebnis stellt eine
Zwischenstufe unterhalb der Kategorie "Verkehrsunsicher". Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an
seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen.
Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde
informiert werden.
Ansonsten ändern sich Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel. In den meisten Fällen betreffen diese Änderungen die Arbeit
der Prüfingenieure, weniger das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter. Auf den Umfang und die Prüftiefe der Hauptuntersuchung hat die
neue Richtlinie im Wesentlichen keine Auswirkungen. Auch der zeitliche Aufwand ändert sich nicht.