Änderungen gelten auch für bereits bestehende Führerscheine
Neue Führerschein-Regeln für Transporter und Kleinbusse
In Deutschland gelten seit Jahresbeginn neue Regelungen im Führerscheinrecht für Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern
und Kleinbussen. Betroffene sollten sie unbedingt kennen, es drohen sonst harte Strafen.
Vor dem Hintergrund eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht vorgenommen. Sie
gelten auch für bestehende Führerscheine, wie das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg mitteilt.
Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind
rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die
Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung.
Die InhaberInnen solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage
anzupassen. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu
erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus),
auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen
sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz sowie gepanzerte Limousinen und Wohnmobile.
Betroffen von dieser Neuregelung sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Bislang durften mit der Klasse C1,
C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von
nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben hierfür die Klasse D1
(Klein-Bus) erforderlich.
Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als
Straftat sanktioniert. Rückfragen können Betroffene an die für ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle richten.
text Hanno S. Ritter
VERWANDTE THEMEN BEI AUTOKISTE
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|