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Höhere Strafen für Tempo- und Alkoholsünder / Vollstreckung in Deutschland droht
Italien erhöht Bußgelder (aktualisiert)
Auch Alkoholsünder werden künftig noch stärker bestraft. Wer mit mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, zahlt bis zu 2.000 Euro. Bei betrunkenen Fahrern, die im eigenen Fahrzeug mit mehr als 1,5 Promille erwischt werden, wird das Auto beschlagnahmt und enteignet. Das betrifft auch deutsche Autofahrer. Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Berufskraftfahrer, Fahrer unter 21 Jahren und in den ersten drei Jahren nach dem Führerscheinerwerb.
Fahranfänger mit Pkw-Führerschein dürfen auf Schnellstraßen maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren. Ganz neu in Italien ist die Regelung, wonach am Zebrastreifen angehalten werden muss. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld zwischen 150 und 600 Euro. Bei einem Unfall mit einem Tier muss der Kraftfahrer unverzüglich anhalten und Hilfe leisten beziehungsweise diese organisieren. Wer einfach weiterfährt, begeht Unfallflucht und riskiert so eine Geldstrafe von bis zu 1.600 Euro.
Neue Verhaltensregeln gelten laut ADAC auch für Fahrradfahrer. Wer in einem Tunnel oder noch nach Einbruch der Dämmerung mit dem Rad unterwegs ist, muss eine Warnweste tragen. Für Kinder unter 14 Jahren gilt ab sofort Helmpflicht.
Wann genau die neuen Regeln in Kraft treten, ist nicht bekannt.
Nachtrag: Auf Rückfrage teilt der ADAC mit, die Regelungen seien bereits Anfang August in Kraft getreten.











