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Neuregelung seit Anfang 2010 / Bis zu 2.000 Euro Strafe bei Weigerung
Tschechien: Jede Verkehrskontrolle beinhaltet Alkoholtest
Verweigert der Fahrzeugführer die Durchführung der Alkoholkontrolle, kann dies nach Angaben des Ministeriums die zwangsweise Vorführung bei einem Amtsarzt in Tschechien zur Folge haben. Außerdem stelle die Weigerung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 2.000 Euro und einem Fahrverbot bis zu zwei Jahren in Tschechien geahndet werden könne. In Tschechien gilt im Straßenverkehr ein striktes Alkoholverbot, also eine 0,0-Promille-Grenze.











