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ARCHIVNeuregelung seit Anfang 2010 / Bis zu 2.000 Euro Strafe bei Weigerung
Tschechien: Jede Verkehrskontrolle beinhaltet Alkoholtest
Die in der Tschechischen Republik gültige Null-Promille-Regelung wird neuerdings noch strenger gehandhabt.
Bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle wird jetzt automatisch ein Alkoholtest vorgenommen. Darauf weist
das Bayerische Innenministerium hin.
Aufgrund eines starken Anstiegs schwerer Verkehrsunfälle mit Beteiligten unter Alkoholeinwirkung hat der
tschechische Polizeipräsident die verbindliche Weisung erlassen, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen
grundsätzlich auch eine Alkoholkontrolle beim Fahrzeugführer durchzuführen. Bei Verdachtsmomenten kann
sich diese Kontrolle auch auf die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit infolge der Einnahme anderer Suchtmittel
erstrecken.
Verweigert der Fahrzeugführer die Durchführung der Alkoholkontrolle, kann dies nach Angaben des Ministeriums
die zwangsweise Vorführung bei einem Amtsarzt in Tschechien zur Folge haben. Außerdem stelle die Weigerung
eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 2.000 Euro und einem Fahrverbot bis zu zwei Jahren in Tschechien
geahndet werden könne. In Tschechien gilt im Straßenverkehr ein striktes Alkoholverbot, also eine 0,0-Promille-Grenze.
text Hanno S. Ritter
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