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4 Prozent weniger Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik August 2012: Weniger Tote, mehr Verletzte
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| 3,7 Prozent weniger | FF Gersthofen/Winkler |
| Verkehrstote im August 2012 | |
In den ersten acht Monaten dieses Jahres starben insgesamt 2.432 Menschen an den Folgen eines Verkehrsunfalls, das waren 4,8 Prozent weniger als von Januar bis August 2011. Weitere 256.900 Menschen (+ 0,6 %) wurden verletzt. Aktenkundig wurden rund 1,55 Millionen Verkehrsunfälle (+ 1,7 %). Darunter waren 200.700 Unfälle mit Personenschaden (+ 0,6 %) und 1,35 Millionen Unfälle, bei denen es bei Sachschaden blieb (+ 1,8 %).
Die Verkehrstoten-Auswertung nach Bundesländern zeigt für das Rumpfjahr nun elf Länder mit positiver Tendenz. An der Spitze stehen Mecklenburg-Vorpommern mit 44 und das Saarland mit 22 Prozent Rückgang. In Baden-Württemberg und Bremen liegen die Zahlen auf Vorjahresniveau, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen müssen einen höheren Blutzoll verkraften.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.












