Sicherheit & Umwelt Lesezeit ~ 2 Minuten
Mehr Unfälle, mehr Verletzte, mehr Getötete
Unfallstatistik März 2025: Schlechte Entwicklung

ADAC
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Im ersten Quartal 2025 wurden gut 577.100 Straßenverkehrsunfälle erfasst und damit 1 % oder 4.300 weniger als im Vorjahreszeitraum. Bei 56.100 Unfällen wurden 70.900 Menschen verletzt und 543 getötet. Dies waren in etwa jeweils so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der reinen Sachschaden-Crashs ging um 1 % oder 4.900 auf 521.000 zurück.
Bezogen auf die Verkehrstoten erreichten in absoluten Zahlen Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt mit je zwölf Personen weniger die besten Ergebnisse, im aussagekräftigeren prozentualen Vergleich liegen Bremen und Sachsen-Anhalt vorne. Auch in Berlin und im Saarland gab es merkliche Rückgänge. Besonders schlecht schnitt Rheinland-Pfalz mit einem Plus von 57 Prozent ab. Die vier bevölkerungsreichsten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen kommen zusammen auf 332 Verkehrstote entsprechend 61 Prozent, allerdings in der Reihenfolge NI, BY, NRW, BW.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte etwa durch einen Herzinfarkt
bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.
