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Kfz-KennzeichenFarben der HU- und AU-Plaketten
Bilder mit freundlicher Genehmigung des TÜV Nord
Das Farben-System wiederholt sich alle sechs Jahre. Es besteht in dieser Form seit 1980; zuvor waren
die Plaketten aber ebenfalls jedes Jahr andersfarbig ausgeführt. Die angegeben Farben gelten auch für
die auf dem vorderen Kennzeichen angebrachte, inzwischen nicht mehr vergebene sechseckige Prüfplakette
der Abgasuntersuchung (AU).
Heutzutage sind die Plaketten - dies betrifft auch das Steuersiegel - in der Regel als Aufkleber aus Folie ausgeführt. In manchen Zulassungsstellen werden auch noch die früher gebräuchlichen Feststoffplaketten, die in einen auf dem Kennzeichen festgenieteten Aluhalter geclipst werden, verwendet. Allgemein kamen diese jedoch spätestens mit der Einführung der EU-Kennzeichen nicht mehr zum Einsatz, sind aber natürlich weiterhin gültig. Die schwarzen Balken an den Rändern sind immer um die Monate November bis Januar angebracht. Sie dienen, ebenso wie das Farbschema, einer leichteren Kontrolle: Weil der jeweilige Prüfungsmonat auf der aufgeklebten bzw. eingefassten Plakette stets oben steht, ändert sich die Position der schwarzen Ränder, die auch aus einer gewissen Entfernung, etwa einem nachfolgenden Polizeiauto, erkennbar sind. Stehen sie auf der rechten Seite, folgt daraus, dass das Auto ungefähr im Frühling zur Prüfung muss. Oben bedeutet demzufolge einen Termin im Winter, unten im Sommer und links im Herbst. Pkw müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (erstmals drei Jahre nach Erstzulassung), Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Motorräder alle zwei Jahre, schwere Nutzfahrzeuge und solche zur Personenbeförderung (insbesondere Busse) jährlich. Für Nutzfahrzeuge bestehen darüber hinaus weitere Prüfpflichten, etwa besondere Bremsuntersuchungen. Diese Artikel im "PS-Geflüster" könnten Sie auch interessieren: Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgrund überprüfen AU-Plakette am vorderen Nummernschild entfällt ab 2010 Urteil: Klebekennzeichen nur bei technischer Notwendigkeit 45 Jahre TÜV-Plakette: Ein Kind der Vollbeschäftigung Urteil: Übermalen von TÜV-Plakette ist Urkundenfälschung Hauptuntersuchung: Erweiterte Prüfungen ab Anfang 2006 |
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