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Unzutreffende Feinstaubplakette ist »erheblicher Mangel«
Neuregelung: Kein TÜV mit falscher Umweltplakette
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| Falsche Umweltplakette ist | Dekra |
| "erheblicher Mangel" bei der HU | |
Demnach wird die falsche Farbe einer Feinstaubplakette, die also nicht mit der tatsächlichen Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges übereinstimmt, bei der HU als "erheblicher Mangel" eingestuft. Das bedeutet, dass der Prüfer die amtliche HU-Prüfplakette nicht erteilen kann - umgangssprachlich: Das Auto schafft den TÜV nicht.
Eine Feinstaubplakette mit unleserlichem oder falschem Kfz-Kennzeichen wird dagegen nur als "geringer Mangel" bewertet. Das Fehlen der Umweltplakette wird natürlich nicht beanstandet, da der umstrittene Aufkleber nur beim Befahren einer "Umweltzone" vorgeschrieben ist. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind übrigens von der Plakettenpflicht ausgenommen, sie dürfen Umweltzonen auch ohne Feinstaubplakette befahren.












