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ACE: Kontrollen sind zulässig, wenn Gelände nicht abgesperrt ist
Polizei darf TÜV-Plakette auch auf Privatgrund überprüfen
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| HU-Plaketten dürfen | ACE |
| auch auf Privatgrund geprüft werden | |
Nach den Worten Lempps handele sich dann im Zweifel um öffentlichen Verkehrsraum, der jedermann zugänglich sei, auch und besonders der Polizei. "Abgelaufene TÜV-Plaketten werden häufig auf diese Weise ermittelt", ergänzte der Verkehrsjurist. Dem Kfz-Halter werde anschließend ein Verwarnungsgeld auferlegt, was dieser klugerweise klaglos entrichten sollte. Andernfalls könne es erheblich teurer werden.
Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige Plakette für die Hauptuntersuchung verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird. Es spielt folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolgt. Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es abmelden, gegebenenfalls nur vorübergehend.
Das Überziehen des Termins ist nicht nur in punkto Sicherheit fragwürdig, sondern "lohnt" auch nicht: Schon seit mehreren Jahren wird der nächste HU-Termin immer ausgehend vom letzten berechnet. Wer also den im November 2010 fälligen Check bei einem Pkw erst im März 2011 vornehmen lässt, erhält eine Plakette nur bis November 2012.












