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Justizministerin Zypries hält 2008 als Starttermin für nicht mehr machbar
Vollstreckung von Auslands-Bußgeldern verschoben
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| Auslands-Bußgelder werden in | ADAC |
| Deutschland weiter nicht eingetrieben | |
Hintergrund der Verschiebung sind offenbar praktische und juristische Erwägungen. Nach Ansicht der Justizministerin muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert wird. Auch sei es unerlässlich, dass der Betroffene erfährt, wie er sich gegen eine ausländische Entscheidung wehren könne. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern.
Das geplante Procedere steht auch deshalb in der Kritik, weil in manchen anderen Ländern die sogenannte Halterhaftung gilt: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird an seiner Stelle der Halter belangt - alles andere als ein faires Procedere, das in Deutschland nur bei Parkverstößen möglich ist.
Zypries appellierte an die Autofahrer, die Verschiebung nicht als Freibrief zu verstehen. "Als guter europäischer Bürger sollte man für einen Verkehrsverstoß, den man im Ausland begangen hat, auch geradestehen und sein Knöllchen bezahlen." Wer das nicht tut, dem droht bei einer erneuten Einreise in das Land, dass er zur Zahlung herangezogen wird. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen.












