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Auslands-Bußgelder werden in |
ADAC |
Deutschland weiter nicht eingetrieben |
Gute Nachrichten für Auslandsreisende: Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus anderen Ländern in Deutschland
ist abermals verschoben worden. Abgesehen von der Ausnahme Österreich müssen Autofahrer damit zunächst weiterhin
keine juristische Verfolgung fürchten.
Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht
sei nicht mehr für 2008 zu erwarten, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview
mit der "ADACmotorwelt", wie die Zeitschrift am Montag in München vorab berichtete. Auch eine rückwirkende
Vollstreckung, wie ursprünglich angedacht, sei vom Tisch.
Hintergrund der Verschiebung sind offenbar praktische und juristische Erwägungen. Nach Ansicht der Justizministerin
muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert
wird. Auch sei es unerlässlich, dass der Betroffene erfährt, wie er sich gegen eine ausländische Entscheidung
wehren könne. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern.
Das geplante Procedere steht auch deshalb in der Kritik, weil in manchen anderen Ländern die sogenannte Halterhaftung
gilt: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird an seiner Stelle der Halter belangt - alles andere als ein faires
Procedere, das in Deutschland nur bei Parkverstößen möglich ist.
Zypries appellierte an die Autofahrer, die Verschiebung nicht als Freibrief zu verstehen. "Als guter europäischer
Bürger sollte man für einen Verkehrsverstoß, den man im Ausland begangen hat, auch geradestehen und sein Knöllchen
bezahlen." Wer das nicht tut, dem droht bei einer erneuten Einreise in das Land, dass er zur Zahlung herangezogen
wird. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein funktionierendes
Vollstreckungshilfeabkommen.