Lesezeit: ~ 1 Minute
ARCHIVADAC: Fußgänger genießen jetzt größeren Schutz
Neue Verkehrsvorschriften in Belgien
Belgien hat jetzt seine Straßenverkehrsordnung "Code de la Route" in "Cote de la Rue" umbenannt. Dabei sind nach
ADAC-Informationen neue Bestimmungen in Kraft getreten, die unter anderem den schwächeren Verkehrsteilnehmern, also
Fußgängern, Radfahrern und Behinderten, mehr Sicherheit im Verkehr bringen sollen. So können beispielsweise Bürgersteige,
die sonst bei einmündenden Straßen unterbrochen werden, über diese Straßen hinweg fortgeführt werden. Hier haben
Fußgänger grundsätzlich Vorrang vor Kraftfahrern.
An Orten, in denen innerorts höchstens mit 30 km/h gefahren werden darf, weisen schon am Ortsbeginn Schilder ausdrücklich
auf diese flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Auch werden nach und nach die alten Ortsschilder durch neue
ersetzt, die die Silhouette eines bebauten Gebietes zeigen.
Außer auf verkehrsberuhigte Bereiche kann man in Belgien jetzt auch auf "Zones de recontre" treffen. In diesen Gebieten, in
denen unter anderem - wie beispielsweise auf Märkten - geschäftliche, handwerkliche oder touristische Aktivitäten zulässig
sind, darf höchstens mit Tempo 20 gefahren werden. Neu ist ferner, dass Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen von wenigen
Ausnahmen abgesehen bei Regen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen in der Regel nicht mehr überholen dürfen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
Im Kontext: Links zur Meldung
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und Links können veraltet sein. Bitte beachten Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum
dieser Nachricht. Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|