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Sonntag, 27. April 2025
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ARCHIVADAC: Fußgänger genießen jetzt größeren Schutz

Neue Verkehrsvorschriften in Belgien

Belgien hat jetzt seine Straßenverkehrsordnung "Code de la Route" in "Cote de la Rue" umbenannt. Dabei sind nach ADAC-Informationen neue Bestimmungen in Kraft getreten, die unter anderem den schwächeren Verkehrsteilnehmern, also Fußgängern, Radfahrern und Behinderten, mehr Sicherheit im Verkehr bringen sollen. So können beispielsweise Bürgersteige, die sonst bei einmündenden Straßen unterbrochen werden, über diese Straßen hinweg fortgeführt werden. Hier haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang vor Kraftfahrern.

An Orten, in denen innerorts höchstens mit 30 km/h gefahren werden darf, weisen schon am Ortsbeginn Schilder ausdrücklich auf diese flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Auch werden nach und nach die alten Ortsschilder durch neue ersetzt, die die Silhouette eines bebauten Gebietes zeigen.

Außer auf verkehrsberuhigte Bereiche kann man in Belgien jetzt auch auf "Zones de recontre" treffen. In diesen Gebieten, in denen unter anderem - wie beispielsweise auf Märkten - geschäftliche, handwerkliche oder touristische Aktivitäten zulässig sind, darf höchstens mit Tempo 20 gefahren werden. Neu ist ferner, dass Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen von wenigen Ausnahmen abgesehen bei Regen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen in der Regel nicht mehr überholen dürfen.
Zur Autonews-Übersicht date  26.01.2004  —  # 2756
text  Hanno S. Ritter
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