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Ab Juli 2014 |
ADAC |
gilt eine Warnwesten-Pflicht in Deutschland |
Es gibt Dinge, die sind so naheliegend, dass man sich fragt, warum sie erst jetzt Gesetz werden:
Auch Deutschland führt endlich eine Warnwesten-Pflicht ein – allerdings erst in einem Jahr und nur halbherzig.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen und folgt
damit dem Vorbild seiner Nachbarstaaten. Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich eine
entsprechende Weste zulegen und im Auto mitführen.
Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Eine ist dabei wörtlich gemeint:
§ 53a Absatz 2 StVZO wird um eine Nummer 3 ergänzt, die explizit von einer Warnweste spricht und nicht etwa von
Warnwesten für alle Passagiere. Auch eine Tragepflicht im Falle eines Unfalls oder einer Panne wird nicht ins Gesetz
aufgenommen. Die Vorschrift betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.
Die Warnweste muss der Europäischen Norm EN 471 entsprechen, was bedeutet, dass sie gelb, orange oder
rot-orange ausgeführt und mit zwei reflektierenden Streifen im unteren Bereich von Vorder- und Rückseite
versehen sein muss. Derartige Westen, die auch in speziellen Kinder-Größen erhältlich sind, kosten
im Handel gerade einmal rund fünf Euro.
Bisher galt die Warnwesten-Pflicht in Deutschland nur durch die Vorgabe der Berufsgenossenschaften in der
Unfallverhütungsvorschrift für gewerblich genutzte Fahrzeuge, was auch alle Dienstwagen einschließt. Hier sind,
wenn die Besetzung regelmäßig aus zwei Personen besteht, zwei Westen mitzuführen.
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. eine solche
bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt
laut ADAC in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine
Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es demnach aktuell
in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen
den Angaben zufolge je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.