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Augen auf bei der Parkplatzwahl
Schäden durch herabfallende Kastanien sind nicht versichert
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Ebenfalls oft nicht bekannt ist indes, dass die Rechtsprechung es als allgemeines Lebensrisiko ansieht, wenn das Fahrzeug von den Kastanien beschädigt wird. Das bedeutet, dass weder die Kommunen noch Privatpersonen als Eigner der Bäume für die Schäden verantwortlich gemacht werden können. Darauf weist die R+V-Versicherung hin. Und auch die eigene Kfz-Teilkasko-Versicherung springt hier nicht ein. Lediglich die Vollkasko ersetzt die Schäden. Das Melden an die Versicherung will aber wegen bisweilen hoher Selbstbeteiligung und/oder Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse sorgfältig überlegt sein.
Anders sieht es allerdings bei stürmischem Wetter aus: Wenn ein Sturm ab Windstärke acht die Kastanien herunterfegt, kommt die Teilkasko-Versicherung für die Reparaturkosten auf. Dies hat keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Und wenn – auch ohne Sturm – ein kompletter Ast abbricht, haftet der Eigentümer des Baums.
