Über drei Millionen Angebote seit 2017 gesperrt
KBA zieht unseriöse Teile-Angebote aus dem Verkehr
Fahrzeugteile ohne Genehmigung sind oft ein Schnäppchen, können aber auch eine Gefahr darstellen. Ihren Vertrieb
zu unterbinden, ist Aufgabe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), das sie als erfolgreich beschreibt.
Wer Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen treibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Seit Januar 2017 ist das KBA
für die entsprechende Marktüberwachung zuständig. Seitdem wurden nach Angaben der Behörde mehr als 1.300
Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet.
Auf Veranlassung des KBA konnten demnach u.a. im Onlinehandel über drei Millionen Angebote unzulässiger LED-Leuchtmittel,
Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten im Zusammenwirken mit den Betreibern der Online-Portale
gesperrt werden.
Die intensiven Kontrollen des Marktes durch das KBA hätten in Deutschland zu einer massiven Verringerung des
Angebots ungenehmigter Fahrzeugteile geführt und gleichzeitig das Bewusstsein der Händler in Bezug auf die
einzuhaltenden Vorschriften nachhaltig gefördert, sagt KBA-PPräsident Richard Damm. "Die Marktüberwachung
zeigt Wirkung. Wir werden die Kontrollen vor Ort, in Online-Portalen und im Dialog mit dem Handel
kontinuierlich fortsetzen." Das Vorgehen unterstütze auch einen fairen Wettbewerb im Handel.
Mit Inkrafttreten der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. StVGuaÄndG) am 29. November 2016 wurde dem KBA die
Aufgabe der bundesweiten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik übertragen. Das betrifft
u.a. Ordnungswidrigkeiten wegen des Feilbietens von Fahrzeugteilen, die der Typgenehmigungspflicht bzw. der
Bauartgenehmigungspflicht unterliegen, jedoch nicht über eine entsprechende Genehmigung oder Kennzeichnung verfügen.
Die Verfahren werden sowohl aufgrund eigener Marktbeobachtung als auch aufgrund von Hinweisen aus der Branche eingeleitet.