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Donnerstag, 16. Juli 2026
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Neuer Service

KBA bietet CoC-Dokumente zum Download

Das Bürokratie-Instrument der "Übereinstimmungserklärung" fürs eigene Auto kann jetzt auch online heruntergeladen werden.

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schafft mit einem neuen Online-Service ab sofort die Möglichkeit zum Abruf der technischen Daten der Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC) von in Deutschland ab Oktober 2019 in den Verkehr gebrachten Fahrzeugen. Interessierte können damit eCoC-Daten (im xml-Format) digital herunterladen.

Das sog. "Certificate of conformity" (CoC) bestätigt, dass ein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht und alle aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Standards der EU erfüllt. Das CoC enthält die technischen Daten des individuellen Fahrzeugs.

Die Einführung des eCoC-Abrufservice markiere einen zusätzlichen Baustein in der Strategie, die Digitalisierung im Fahrzeugwesen voranzutreiben und die Anforderungen des europäischen Typgenehmigungsrechts umzusetzen, erklärt KBA-Präsident Richard Damm. "Durch diesen Service können wir nicht nur den grenzüberschreitenden Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union erleichtern, sondern auch die Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Datenqualität verbessern."

Der neue Online-Service bietet zunächst die Möglichkeit, von den Fahrzeugherstellern im XML-Format eingelieferte Datensätze per Fahrzeug-Identifizierungsnummer herunterzuladen, mit einem Schwerpunkt auf PKw und leichte Nutzfahrzeuge. Darüber hinaus werden bei der Abfrage zudem Basisdaten zum gesuchten Fahrzeug unmittelbar angezeigt. Künftig soll es auch möglich sein, die vollständigen Daten des eCoC in einer nutzerfreundlicheren Form, einschließlich deutschsprachiger Feldbezeichnungen, online anzusehen.

Die Einführung dieses Dienstes basiert auf der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die vorsieht, dass Hersteller Übereinstimmungsbescheinigungen künftig als strukturierte elektronische Datensätze bereitstellen müssen. Seit dem 5. Juli 2026 sind elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen für neu hergestellte Fahrzeuge europaweit verpflichtend.
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