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Osram-Produkt pimpt Halogen-Licht auf Stand der Technik
LED-Scheinwerferbirnen erstmals zum legalen Nachrüsten

Osram
eine erlaubte LED-Nachrüstlösung für Halogen-Scheinwerfer
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Das Produkt mit der Bezeichnung "Night Breaker LED H7" hat als erste LED-Nachrüstlampe die umfangreichen Prüfverfahren des TÜV Süd bestanden. Damit stellt sie einen legalen Ersatz für H7-Halogenlampen dar. Dies bestätigt das Kraftfahrtbundesamt mit Erteilung der Straßenzulassung.
Die Genehmigung gilt dabei aber nicht universell für alle Halogen-Abblendscheinwerfer, sondern nur für die, die das Prüfverfahren bestanden haben. Dazu zählen derzeit Modelle wie der VW Polo und Passat, Skoda Octavia, Opel Astra, BMW 2er, Peugeot 308 oder Audi A3 und A4. Mercedes-Modelle, die noch heute standardmäßig oft mit Halogen-Licht ausgeliefert werden, sind noch nicht auf der Liste, ebenso nicht beispielhaft der Golf VII. Osram will das Angebot kontinuierlich erweitern.
Das Licht der Night Breaker LED ist bis zu dreimal heller als es die gesetzlichen Mindestanforderungen vorschreiben und farblich mit Tageslicht vergleichbar. Die Lampe schafft so starke Kontraste und eine große Reichweite. Dank der LED-Technologie leuchtet sie bis zu fünfmal länger als eine vergleichbare Halogenvariante, muss entsprechend seltener getauscht werden und verbraucht zudem weniger Energie. Ein Steuergerät verhindert Fehlermeldungen im Bordcomputer aufgrund der geringeren Leistungsaufnahme. Der Lampentausch kann laut Osram ohne Umbaumaßnahmen "mit einer gewissen Fachkenntnis" selbst durchgeführt werden.
Und der Haken? Es gibt nur Häkchen. Natürlich sind die Leuchtmittel mit 130 Euro pro 2er-Set deutlich teurer als Halogen-Birnen, aber auch günstiger als illegale LED-Nachrüstsätze oder, soweit überhaupt möglich, der Umbau auf Xenon-Technik. Zudem sind die neuen Lampen nur für Rechtsverkehr zugelassen und sorgen wegen der geringeren Wärmeentwicklung für langsamer abtauende Scheinwerfer. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, eine Allgemeine Bauartgenehmigung muss jedoch mitgeführt werden.
