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Verlängerung von Sattelzügen um 1,35 Meter im Gespräch
ADAC befürwortet längere Sattelzüge
Sollte der Gesetzgeber die Forderung umsetzen, käme ein Sattelzug künftig auf eine Gesamtlänge von 17,85 Meter. Lkw mit Anhänger, so genannte Gliederzüge, dürfen bereits jetzt eine Gesamtlänge von 18,75 Meter haben.
Für längere Fahrzeugkombinationen von bis zu 25,25 Metern, die in einem Feldversuch der Bundesregierung erprobt werden sollen, kann sich der ADAC nur schwer erwärmen, lehnt aber im Gegensatz zu anderen Clubs zumindest die weitere Erprobung nicht kategorisch ab.
Die in der Öffentlichkeit als Gigaliner bekannten Fahrzeuge seien nach Einschätzung von ADAC und BGL aus Sicherheitsgründen nicht für das gesamte Straßenverkehrsnetz geeignet, heißt es. Aus diesem Grund müssen nach Ansicht der beiden Verbände an den von der Bundesregierung geplanten Feldversuch zur Erprobung derartiger Lang-Lkw besondere Anforderungen gestellt werden. In einem gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Ramsauer und die Verkehrsminister der Bundesländer fordern ADAC und BGL, den Schwerpunkt des Feldversuchs auf Fragen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs zu legen. Ziel müsse es sein, die Vor- und Nachteile solcher Fahrzeuge zu bewerten und Sicherheitsrisiken auszuschließen.
Zu den besonderen Anforderungen gehöre eine umfassende Sicherheitsausstattung der Lkw mit ESP, Spurhalte- und Notbremsassistent, eine besondere Kennzeichnung, erhöhte Anforderungen an die Fahrer und eine wissenschaftliche Begleitung des Feldversuchs.












