archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Ferienreiseverordnung mit Lkw-Fahrverboten an Samstagen im Juli und August
Lkw-Fahrverbot zur Ferienzeit beginnt wieder
![]() | |
| An den Wochenenden | Fotolia / digitalstock |
| sind viele Autobahnen für Lkw tabu | |
Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der 1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, wo man aber im gegensatz zu früheren Jahren den Betroffenen die gesperrten Abschnitte nicht mehr via Karte verdeutlicht.
In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen. Während der Sommermonate wird dies zeitlich ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und der Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) herrscht Fahrverbot an allen Samstagen vom 2.7. bis 27.8. von 9 bis 15 Uhr. Dies gilt auch auf den Bundesstraßen 178 (Lofer bis Wörgl), B 320, B 177, B 179 (Nassereith bis Bieberwier) und der B 181, jeweils von 8 bis 15 Uhr. Gültig bleibt das Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 und 5 Uhr bestehen.
In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August von 7 bis 23 Uhr sowie an den Freitagen, 29. Juli, 5. und 12. August von 16 bis 24 Uhr. Auch Frankreich, Polen und Tschechien kennen ein Ferienfahrverbot für Lkw.












