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Gericht: Abschleppen von Busparkplatz rechtmäßig
Urteil: Parkverbote gelten auch für Schwerbehinderte
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| Parkverbote gelten | Autokiste |
| auch für Autofahrer mit Behindertenausweis | |
Er argumentierte, sein Ausweis für Schwerbehinderte sowie sein Presseausweis seien gut sichtbar an der Windschutzscheibe ausgelegen. Zudem dürfe er über die zugelassene Parkzeit hinaus auf Parkplätzen parken, im Anwohnerparkbereich bis zu drei Stunden. Außerdem sei die Abschleppaktion unverhältnismäßig gewesen. Die Parkzeit für Busse sei auf eine Stunde beschränkt gewesen. Er habe dort nur zwei Stunden geparkt. Die Polizeibeamten hätten anhand seiner eingestellten Parkscheibe erkennen müssen, dass er innerhalb der nächsten Stunde zurückkehren werde.
Die Richter folgten in ihrer Entscheidung (Urteil vom 22.06.2007;
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; der Kläger hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen gestellt.












