archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Gericht: Fahrverbot nur bei zeit- und sachnahem Begehen
Urteil: Mehrere Tempoverstöße allein führen nicht zu Fahrverbot
Begründung: Der Autofahrer sei mehrfach zu schnell gefahren und außerdem einige Monate vor dem letzten Tempoverstoß auch noch bei einer unerlaubten Handybenutzung ertappt worden. Deshalb, so hieß es, sei insgesamt davon auszugehen, dass er beharrlich gegen seine Pflichten verstoße und es ihm an Verkehrsdisziplin mangle, weshalb ein Fahrverbot angebracht sei. Der Autofahrer ging gegen die Entscheidung vor, und er hatte vor dem OLG Bamberg schließlich Erfolg (Beschluss vom 04.10.2007;
Zwar könnten nicht nur ganz grobe Verkehrsverstöße ein Fahrverbot rechtfertigen, sondern auch weniger gravierende Zuwiderhandlungen, sofern diese beharrlich erfolgten, so das Gericht. In dem Fall müssten die wiederholten Verstöße aber zeit- und sachnah begangen sein und erkennen lassen, dass es dem Autofahrer an der für die Straßenverkehrsteilnahme notwendigen "rechtstreuen Gesinnung und Einsicht in zuvor begangenes Unrecht" fehle. Er müsse, so das OLG, Verkehrsvorschriften also unter Missachtung von Vorwarnungen wiederholt verletzt haben. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen.
Zwischen der einmaligen verbotswidrigen Handynutzung und den Geschwindigkeitsüberschreitungen bestehe kein innerer Zusammenhang im Sinne mangelnder Verkehrsdisziplin. Der neun Monate zurückliegende Handyverstoß mache aus mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen noch keine beharrliche Pflichtenverletzung. Ein Fahrverbot lasse sich auf diese Grundlage nicht stützen, so das Gericht.











