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ARCHIVGericht: Fahrverbot nur bei zeit- und sachnahem Begehen
Urteil: Mehrere Tempoverstöße allein führen nicht zu Fahrverbot
Hat ein Autofahrer mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten und einmal gegen das Handyverbot am
Steuer verstoßen, so lässt dies nicht automatisch auf mangelnde Verkehrsdisziplin schließen, die ein Fahrverbot
rechtfertigen würde. Das hat das OLG Bamberg entschieden.
In dem zugrundeliegenden, vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall war ein Mann innerhalb weniger Jahre dreimal durch
fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen. Beim dritten Verstoß fuhr er rund 30 km/h zu schnell und
sollte nunmehr nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen, sondern zusätzlich einen Monat Fahrverbot erhalten.
Begründung: Der Autofahrer sei mehrfach zu schnell gefahren und außerdem einige Monate vor dem letzten Tempoverstoß
auch noch bei einer unerlaubten Handybenutzung ertappt worden. Deshalb, so hieß es, sei insgesamt davon auszugehen,
dass er beharrlich gegen seine Pflichten verstoße und es ihm an Verkehrsdisziplin mangle, weshalb ein Fahrverbot
angebracht sei. Der Autofahrer ging gegen die Entscheidung vor, und er hatte vor dem OLG Bamberg schließlich Erfolg
(Beschluss vom 04.10.2007; - 3 Ss Owi 1364/07 -).
Zwar könnten nicht nur ganz grobe Verkehrsverstöße ein Fahrverbot rechtfertigen, sondern auch weniger gravierende
Zuwiderhandlungen, sofern diese beharrlich erfolgten, so das Gericht. In dem Fall müssten die wiederholten Verstöße
aber zeit- und sachnah begangen sein und erkennen lassen, dass es dem Autofahrer an der für die Straßenverkehrsteilnahme
notwendigen "rechtstreuen Gesinnung und Einsicht in zuvor begangenes Unrecht" fehle. Er müsse, so das OLG,
Verkehrsvorschriften also unter Missachtung von Vorwarnungen wiederholt verletzt haben. Das sei hier aber
nicht der Fall gewesen.
Zwischen der einmaligen verbotswidrigen Handynutzung und den Geschwindigkeitsüberschreitungen bestehe kein innerer
Zusammenhang im Sinne mangelnder Verkehrsdisziplin. Der neun Monate zurückliegende Handyverstoß mache aus mehreren
Geschwindigkeitsüberschreitungen noch keine beharrliche Pflichtenverletzung. Ein Fahrverbot lasse sich auf diese
Grundlage nicht stützen, so das Gericht.
text Hanno S. Ritter
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