Lesezeit: ~ 1 Minute
Einverständniserklärung des Halters ist mitzuführen
Polen verlangt Kfz-Halterbescheinigung
Polen will gegen die berüchtigten Autoschiebereien im Lande schärfer vorgehen. Deshalb verlangen die dortigen
Behörden neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen
Halter-Bescheinigung.
Wie der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart unter Berufung auf die Polnische Botschaft Berlin mitteilte,
muss aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Fahrer das fragliche Auto mit Einverständnis des
Fahrzeugbesitzers bewegt.
Verstöße gegen die neue Vorschrift werden den Angaben zufolge mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200
polnischen Zloty (umgerechnet rund 50 Euro) geahndet. Die Vorschrift zur Halterbescheinigung gilt nicht für
den Fall, dass der Fahrzeughalter das Auto selbst steuert oder als Beifahrer mit fährt.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|