archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
Rumpfjahr-Bilanz weiter schlecht / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik Juli 2007: Mehr Unfälle, weniger Tote
![]() | |
| 14 Prozent | FF Gersthofen/Winkler |
| weniger Verkehrstote im Juli 2007 | |
Dagegen ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden um 5,5% auf 32.500 zurückgegangen. Dabei verloren 466 Menschen ihr Leben, das sind 14,2 Prozent weniger als im Juli 2006; weitere 41.700 Menschen wurden verletzt (- 4,9%).
Trotz des Rückgangs bei der Zahl der Verkehrstoten im Juni und Juli verbleibt für die ersten sieben Monate dieses Jahres unter dem Strich noch ein Zuwachs bei den Verkehrsopfern. Von Januar bis Juli wurden 2.932 Menschen (+ 3,1%) getötet und 252.000 Personen (+ 7,6%) schwer oder leicht verletzt. Insgesamt registrierte die Polizei rund 1,3 Millionen Straßenverkehrsunfälle (+ 2,8%). Darunter waren 1,1 Millionen Crashs mit nur Sachschaden und weitere 196.800 Unfälle mit Personenschaden. Verglichen mit Januar bis Juli 2006 haben die Sachschadensunfälle um 1,8 Prozent zugenommen, noch stärker gestiegen (+ 8,3%) sind die Unfälle mit Personenschaden.
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert, so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.












