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Gericht: Risiko hätte auf dem Hinweisschild thematisiert werden müssen
Urteil: Waschanlagen-Betreiber haftet für abgerissenen Spoiler
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Er habe zwar ein gut sichtbares Schild mit Bedienungshinweisen an der Einfahrt installiert, aber nicht auf die Gefahren für gängige Spoiler hingewiesen, so die Frau. Der Betreiber stritt jegliche Verantwortung ab. So etwas sei zuvor noch nie passiert, und er habe auch diesmal nicht damit rechnen müssen. Der Fall landete vor Gericht.
Das LG Köln verurteilte den Betreiber der Auto-Waschanlage dazu, der Frau den Schaden zu ersetzen (Urteil vom 04.05.2005;
Denn laut Sachverständigen habe sich in diesem Fall kein völlig fernliegendes, sondern ein anlagentypisches Risiko verwirklicht, das der Betreiber hätte kennen müssen, so das Gericht. Deshalb könne er sich auch nicht darauf berufen, dass es vorher noch nie zu derartigen Schäden gekommen sei.












