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Gericht: Tierhalter muss für eine mängelfreie Zaunanlage sorgen
Urteil: Pferdehalter haftet für Unfall mit ausgebrochenen Tieren
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In dem zugrundeliegenden, vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall waren einem Pferdebesitzer aus Niedersachsen zu nächtlicher Stunde vier seiner Tiere aus seiner Koppel entlaufen. Grund dafür waren erheblichen Mängel am Weidezaun, der nicht den DIN-Vorschriften für Standardkoppelzäune der "Deutschen Reiterlichen Vereinigung" entsprach.
Die Pferde gelangten auf die naheliegende Bundesstraße. Dort verunglückten sie allesamt bei einem Zusammenstoß mit einem VW-Bus, der ausgerechnet vom Bruder des Tierhalters gesteuert wurde. Dieser hatte die dunkelfarbigen Tiere in der Nacht bei einer Geschwindigkeit von 70-90 km/h nicht rechtzeitig erkennen können. Danach stritten die Brüder gerichtlich darum, wer für den Unfall verantwortlich sei.
Das OLG Celle sah den Tierhalter als Alleinschuldigen (Urteil vom 13.01.2005;
Bereits im Mai 2004 hatte das gleiche Gericht entschieden, dass der Tierhalter auch dann in der Haftung steht, wenn er etwa keine ausreichenden Vorkehrungen gegen ein unbefugtes Öffnen des Tors zur Weide durch Unbekannte trifft (Link zur Meldung nachfolgend).












