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Samstag-Fahrverbote |
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für Lkw auf Autobahnen |
Alle Jahre wieder zur Sommerzeit greift eine eigentlich merkwürdige Regelung: Die Lkw müssen samstags von den Straßen
verschwinden, um Platz zu machen für den Urlaubsverkehr. Nicht nur in Deutschland steht das erweiterte Lkw-Fahrverbot
nun wieder an.
In Deutschland müssen Lkw im Juli und August zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot auch an allen Samstagen zwischen
7 und 20 Uhr etliche Fernstrecken meiden.
Betroffen sind einzelne Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie
zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Das Verbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
sowie Anhänger hinter Lkw. Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im
kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen. Die genauen Vorschriften finden sich in der
1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website
des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) heruntergeladen werden kann, wo man aber im Gegensatz zu früheren Jahren den Betroffenen die
gesperrten Abschnitte nicht mehr via Karte verdeutlicht.
Auch im europäischen Ausland gelten vergleichbare Regelungen. In Italien haben Pkw-Fahrer laut ADAC in der Hauptreisezeit am Samstag
Vorfahrt. Vom 7. Juli bis 1. September dürfen Lkw von 7 bis 23 Uhr nicht fahren. Das Fahrverbot gilt auch an allen Freitagen vom
6. Juli bis 10. August und am 24. August jeweils von 16 bis 23 Uhr. Am 27. Juli sowie 10. August müssen die Lkw-Fahrer bereits ab
14 Uhr pausieren. Auf kroatischen Hauptstraßen und Transitrouten sind vom 15. Juni bis zum 15. September freitags von 16 bis 23 Uhr,
samstags von 5 bis 14 Uhr und sonn- und feiertags von 12 bis 23 Uhr keine Lkw unterwegs. Ausgenommen von dieser Regelung sind in
Kroatien alle Autobahnen.
In Österreich gilt laut ADAC ein ganzjähriges Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger von Samstag 15 Uhr bis
Sonntag 22 Uhr sowie an Feiertagen. Während der Sommermonate wird dies zeitlich ausgeweitet: Auf der Inntalautobahn A 12
(Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und der Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) herrscht Fahrverbot an allen Samstagen
vom 7.7. bis 1.9. von 9 bis 15 Uhr (sowie zusätzlich am Samstag, 4. August, von 0 bis 9 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt).
Dies gilt auch auf der Loferer Bundesstraße (B178) von Lofer bis Wörgl, der Ennstal-Bundesstraße (B320), der Seefelder Bundesstraße
(B177), der Fernpass-Bundesstraße (B179) von Nassereith bis Bieberwier und der Achensee-Bundesstraße (B181), jeweils von 8 bis 15 Uhr.
Auch Frankreich, Polen und Tschechien kennen ein Ferienfahrverbot für Lkw.