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ADAC-Übersicht zeigt hier unbekannte Vorschriften
Kuriose Verkehrsregeln im Ausland
In Italien kann bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder für das Krad eine zweimonatige Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Wer im Auto mit mehr als 1,5 Promille erwischt wird, ist das Auto los: Der Staat enteignet es, wenn Fahrer und Halter identisch sind.
In Griechenland gelten Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an geraden Tagen. Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Ein Rotlichtverstoß kostet dann 700 Euro statt 350 Euro. Spanien räumt dagegen bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen ein Rabatt von 50 Prozent ein.
In Österreich sind Tempomessungen mittels Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes "geschultes Amtsauge" kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen; das kommt laut ADAC in der Praxis aber nur noch selten vor. In Polen müssen dort zugelassene Kfz einen Feuerlöscher mitführen.
Außerdem gelten im Ausland deutschen Autofahrern oft unbekannte Vorschriften etwa zur Mitführung von Warnwesten, zum Thema Tagfahrlicht, in Sachen Maut, Fahrbahnmarkierungen (die auch Park- oder Halteverbot bedeuten können), Kreisverkehr, Verkehrsschilder, Mitnahme von Haustieren und diverse Sonderregeln bei Tempolimits.











