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Bei Beschädigung oder Verschmutzung keine Duldungspflicht des Autobesitzers
Nachbars Katze auf Abwegen: Sonniges Plätzchen auf Luxuskarosse
Wenn eine Katze jedoch über die dort abgestellten Fahrzeuge läuft und sie beschmutzt oder beschädigt, muss dies nicht mehr geduldet werden. Da hilft es auch nicht, wenn der Katzenhalter auf das natürliche Verhalten dieser Tiere hinweist. Auch das Argument, dasss es unmöglich ist, Katzen bei artgerechter Haltung von ihren Gewohnheiten abzubringen, ließ das Gericht nicht gelten. Es stellte in diesem Fall vielmehr die Interessen des Autohalters über die des Tierhalters.











