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Samstag, 27. April 2024
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26jährigem Fahrer droht Verdoppelung des Bußgeldes

Panorama: Polizei ermittelt Stinkefinger-Radarsünder

Absichtlich ohne Kennzeichen in eine Radarfalle zu fahren und dabei noch den Mittelfinger zu recken, ist einerseits lustig, andererseits billig – und will mit Verstand geplant sein, wie jetzt ein Autofahrer in Dortmund feststellen musste.
Panorama: Polizei ermittelt Stinkefinger-Radarsünder
Polizei Dortmund
Ein Aufkleber in der Heckscheibe
hat diesen "lustigen" Autofahrer verraten
Von "akribischer Ermittlerarbeit" ist in der Mitteilung der Polizei die Rede, aber tatsächlich war es wohl nicht ganz so schwer, den Halter und dann auch den Fahrer eines Kleinstwagens zu erwischen, der Ende Oktober in einer Geschwindigkeitskontrolle (Tempo-30-Zone) seinen großen Auftritt feiern wollte.

Dazu hatte der zunächst Unbekannte das vordere Kennzeichen an seinem Twingo abgedeckt und die Sonnenblende heruntergeklappt. Davor hielt er beide Hände mit dem ausgestreckten Stinkefinger. Doch die Verschleierungstaktik war nicht zu Ende gedacht: Der zuständige Ermittler im Verkehrskommissariat sah seinen Ehrgeiz geweckt, zückte eine Lupe und fand auf dem Radarfoto einen Schriftzug an der Heckscheibe des Autos. Die Inschrift führte die Polizei dann auch schnell zum vollständigen Kennzeichen und dann auf die Spur des Fahrzeugbesitzers - der Inhaber eines Fastfood-Lieferservices - und schließlich zu dem Fahrer.

Gestern war es dann soweit: Der ermittelnde Polizeibeamte suchte die Lokalität auf und befragte den sichtlich schockierten Inhaber. Einer seiner anwesenden Mitarbeiter gab die Tat sofort zu. Allerdings zeigte er sich nicht vollständig einsichtig. Er begründete sein Handeln mit dem Hass auf die "Abzocker", denen er damit einen "Denkzettel" habe verpassen wollen.

Der 26jährige darf sich jetzt auf Ärger gefasst machen: 22 km/h war er zu schnell, das bedeutet normalerweise 80 Euro Strafe, Verwaltungsgebühren und nicht zuletzt einen Punkt in Flensburg (Bußgeldrechner). Aufgrund des fraglosen Vorsatzes wird das Bußgeld mindestens verdoppelt werden. Eine Anzeige wegen Beleidigung wie vor gut drei Jahren in Nürnberg plant die Behörde aber offenbar nicht, vielleicht auch, weil sich der Fahrer später auf der Polizeiwache entschuldigte.
text  Hanno S. Ritter
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