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Ampel plant kurzfristige Gesetzesänderung / Bessere Projektkommunikation
Anwohner an Umleitungsstrecken sollen Lärmschutz bezahlt bekommen

Autobahn Westfalen
Auf den Umleitungsstrecken sollen die Anwohner Lärmschutzmaßnahmen bezahlt bekommen
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Das neue Gesetz soll erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.
Neben dem neuen Gesetz zum Lärmschutz soll auch das Thema Projektkommunikation optimiert werden. Mit Lüdenscheids Bürgermeister Sebastian Wagemeyer hat Wissing erstmals bei einem deutschen Großprojekt einen Bürgerbeauftragten berufen. Er soll Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft schnell an die zuständigen Stellen vermitteln und in alle Richtungen kommunizieren. Dazu hat kürzlich als zentrale Anlaufstelle ein vom Bund finanziertes Bürgerbüro die Arbeit aufgenommen.
Die rund 70 Meter hohe und 450 Meter lange Talbrücke Rahmede weist irreparable Schäden auf. Sie soll im Herbst gesprengt werden, was angesichts der Größe, der unmittelbar angrenzenden Bebauung und der Hanglange – das "Fallbett" muss entsprechend ausmodelliert werden, damit die Brücke nach der Sprengung "weich fällt" und nicht ins Rutschen gerät – eine Herausforderung darstellt. Im Vorfeld der Sprengung werden die Gebäude in einem rund 300-Meter-Radius rund um die Brücke begutachtet, damit eventuelle spätere Schäden ausgeglichen werden können.
