Sicherheit & Umwelt Lesezeit ~ 2 Minuten
15.647 Menschen bei Alkoholunfällen verletzt oder getötet
Alkoholunfälle 2020 auf Tiefstand – bei enttäuschender Tendenz

Destatis
trotz Corona-Lockdown weniger stark als die Gesamtzahl der Unfälle
ANZEIGE
Insgesamt gab es im Jahr 2020 rund 264.000 Unfälle mit Personenschaden, der Rückgang fiel mit 11,9 Prozent gegenüber 2019 deutlicher aus. Der Ausfall großer Feste und Veranstaltungen sowie die teilweise Schließung der Gastronomie nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat also insgesamt nicht zu einem überdurchschnittlichen Rückgang von Alkoholunfällen geführt.
Die Zahl der Opfer von Alkoholunfällen sank 2020 deutlich: Insgesamt kamen 15.647 Menschen zu Schaden (-10,1 % gegenüber 2019), 156 von ihnen starben (-31,6 %). Damit wurde im Schnitt fast jeden zweiten Tag ein Mensch bei einem Alkoholunfall getötet.
Frauen fallen deutlich seltener durch Trunkenheit im Straßenverkehr auf als Männer. Nur 12,9 % der alkoholisierten Beteiligten bei Unfällen mit Personenschaden waren Frauen. Im Durchschnitt aller entsprechenden Unfälle beträgt der Wert demgegenüber 33,7 %. Viele der alkoholisierten Unfallbeteiligten waren zudem relativ jung (gut 40 Prozent zwischen 18 und 34 Jahre).
Alkoholunfälle, ob mit oder ohne Personenschaden, ereignen sich besonders häufig an Wochenenden und Feiertagen – beispielsweise an Neujahr sowie zum sogenannten Vatertag an Christi Himmelfahrt. Dieses vom allgemeinen Unfallgeschehen abweichende Muster zeigte sich auch im Corona-Jahr 2020: Gut 22 Prozent der Alkoholunfälle fielen auf einen Samstag, mehr als 19 Prozent auf einen Sonntag. Allerdings sank in den Monaten November und Dezember 2020, als der Lockdown zu zahlreichen Einschränkungen einschließlich der Absage von Weihnachtsfeiern und -märkten führte, die Zahl der gesamten Alkoholunfälle überdurchschnittlich: Sie ging im Vergleich zu 2019 um 31,8 % zurück, während sie im gesamten Jahr nur um 11,4 Prozent sank.
Zu Alkoholunfällen zählen in der Statistik alle Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Die Polizei kann auch Verkehrsteilnehmende mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5, aber mindestens 0,3 Promille als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn sie im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen.
